AUSKUNFT ZUM WOHNUNGSVERKAUF IN NEUEN LÄNDERN VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) vb- Wie viele Wohnungen bis September dieses Jahres in den einzelnen ostdeutschen Ländern auf der Grundlage des Altschuldenhilfe-Gesetzes veräußert worden sind, möchte die PDS wissen. Die Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage ( 14/215) vorgelegt. Durch das Altschuldenhilfe-Gesetz werden kommunale Wohnungsunternehmen, Kommunen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern, die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen haben, zur Privatisierung von 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes verpflichtet. Die Regierung soll sich in ihrer Antwort auch dazu äußern, wie hoch sie die Gesamtsumme beziffert, die aus Verkaufserlösen in den Jahren 1994 bis 1998 an den Erblastentilgungsfonds abgeführt wurde. Die Fraktion fragt zudem danach, wie viele Gesellschaften und Genossenschaften ihre Privatisierungsauflage ausschließlich durch den Verkauf von Wohnungen an Mieterinnen und Mieter erfüllen konnten. Von Interesse ist des weiteren, wie viele von sogenannten Zwischenerwerbern gekaufte Wohnungen mittlerweile an Mieter oder Genossenschaftsmitglieder weiter veräußert wurden. Die PDS möchte ferner wissen, wie die Regierung die Chancen der betroffenen Unternehmen und die allgemeinen Voraussetzungen beurteilt, den verbleibenden Anteil der Privatisierungsauflage durch den Verkauf an Mieter erfüllen zu können. Sie soll außerdem offenlegen, mit welchen Einnahmen durch an den Erblastentilgungsfonds abgeführte Erlöse sie noch bis zum Jahr 2003 rechnet.