NACH STEUERREFORM FREIWERDENDE MITTEL FÜR WOHNGELDNOVELLE VERWENDEN
Bonn: (hib) fi- Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der mitberatende Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Mittwoch morgen dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ( 14/265) in der dem federführenden Finanzausschuß vorliegenden aktuellen Fassung zugestimmt. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Vorlage. Mit den Stimmen der Koalition und der PDS beschloß das Gremium zudem, es sei sicherzustellen, die bei der vorgesehenen Streichung des Vorkostenabzugs bei selbstgenutzten Wohneigentum freiwerdenden Mitteil vorrangig zur Finanzierung einer Wohngeldnovelle zu verwenden. Die Abgeordneten wiesen dabei darauf hin, die gegenwärtige Inanspruchnahme der Eigenheimzulage lasse Einsparungen in Höhe von etwa 1,6 Milliarden DM erwarten. Eine entsprechende Verwendung dieser Mehreinnahmen sei im Rahmen eines Vermerks oder in der Begründung des Gesetzentwurfes sicherzustellen.
Keine Mehrheit fand hingegen eine Initiative der Union, die ersatzlose Streichung des Vorkostenabzuges abzulehnen. Diese Streichung, so die Abgeordneten der Oppositionsfraktion, widerspreche klar dem Bekenntnis der Wohnungspolitik in Bund und Ländern zur Bedeutung und weiteren Stärkung des selbstgenutzten Wohneigentums. Sie laufe gleichzeitig dem erklärten Willen zuwider, den für Haushalte mit niedrigerem Einkommen bedeutsamen Erwerb gebrauchter Eigenheime eher stärker zu fördern als zu schwächen.
Mit den Stimmen der Koalition und einiger Unionsabgeordneter begrüßte der Ausschuß aus wohnungs- und städtebaulicher Sicht außerdem, daß die Bundesregierung auf der Grundlage von öffentlichen Anhörungen im Dezember 1998 und im Januar dieses Jahres davon abgerückt ist, die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmale zu reduzieren, die steuerlichen Begünstigungen in Sanierungsgebieten zu streichen und die zeitliche Verteilung von größeren Erhaltungsaufwendungen in solchen Gebieten aufzuheben. Die Beibehaltung entsprechender Paragraphen im Einkommenssteuergesetz werde dazu beitragen, daß weiterhin privates Kapital in die Stadterneuerung fließen werde und damit die Entwicklung in den städtischen Gebieten - vor allem in den neuen Bundesländern - positiv beeinflußt werde.