GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR KONKURSSTATISTIK SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung beabsichtigt, die Insolvenzstatistik, also die Erhebung von Daten über Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln. Sie hat dazu einen Entwurf ( 14/1418) vorgelegt. Die Regierung erläutert, die dabei vorgesehenen Erhebungsmerkmale sollten von der seit Beginn dieses Jahres geltenden Insolvenzverordnung bestimmt werden. Gleichzeitig sei eine Auskunfts- und Übermittlungspflicht beabsichtigt. Da die Statistikregelungen allerdings kein eigenständiges Gesetz rechtfertigten, ist weiteren Angaben zufolge vorgesehen, für den angestrebten Zweck das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern. Damit werde sichergestellt, dass die Insolvenzstatistik regelmäßig und in aussagefähiger Form erstellt werden könne.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf am unter anderem angeregt zu prüfen, ob die Erhebungsmerkmale "Geschlecht" und "Staatsangehörigkeit" in das neue Gesetz aufgenommen werden sollten. Die Länderkammer begründet dies zum einen mit wiederholten Forderungen der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz nach einer geschlechtsspezifischen Ausweisung von Daten der amtlichen Statistik. Zum anderen weist sie darauf hin, aufgrund der zunehmenden Ansiedlung ausländischer Unternehmen im Bundesgebiet, aber auch aufgrund des hohen Anteils der ausländischen Bevölkerung in Deutschland und der von ihr ausgehenden Zahl der Existenzgründungen bestehe ein Bedarf an Informationen über Zahl und Bedeutung ausländischer Unternehmen in Deutschland. Eine entsprechende Gliederung wäre auch im Rahmen der Insolvenzstatistik von Interesse. Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie werde diese Prüfung vornehmen. Derartige Merkmale könnten aber nur bei natürlichen Personen anfallen. Erkenntnisse über "Zahl und Bedeutung ausländischer Unternehmen in Deutschland" seien bei einer derartigen Erhebung nicht zu erwarten.