Finanzausschuss
ANHÖRUNGEN ZUR ÖKOSTEUER UND ZUM STEUERBEREINIGUNGSGESETZ
Berlin: (hib/VOM-fi) In zwei öffentlichen Anhörungen wird der Finanzausschuss in der kommenden Woche Sachverständige zu Gesetzentwürfen befragen, die sich mit Änderungen des Steuerrechts vom Jahr 2000 an befassen. Zum einen geht es am Montag, 4. Oktober, um die gleichlautenden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1524) sowie der Bundesregierung ( 14/1668) zur Fortführung der ökologischen Steuerreform. Dazu werden von 11.00 Uhr bis 15 .00 Uhr 58 Wissenschaftler und Verbände im Sitzungssaal der SPD-Fraktion (3 S 001) im Reichstagsgebäude Stellung beziehen. Am Mittwoch, 6. Oktober, stehen von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im gleichen Sitzungssaal die wortgleichen Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktion ( 14/1514) und der Bundesregierung ( 14/1655) für ein Steuerbereinigungsgesetz 1999 sowie der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung der Vereinsförderung und der Vereinfachung der Besteuerung der ehrenamtlich Tätigen ( 14/1145) im Mittelpunkt. Zu diesen Vorlagen sollen 53 Sachverständige gehört werden.
Wie aus dem Regierungsentwurf zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 hervorgeht, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Unter anderem empfiehlt er, in das Einkommensteuergesetz eine Befreiungsvorschrift für "Scheinselbständige” aufzunehmen, für die der Auftraggeber Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherungsträger überweist. Bei "Scheinselbständigen” gehöre der Beitragsanteil des Auftraggebers zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Abmildern will die Länderkammer auch die im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vorgenommene Neuregelung zur Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben (planmäßige Ansammlung von Betriebseinnahmen über das Zweikontenmodell, Entnahme dieser Einnahmen für private Zwecke und Ausgleich des Finanzierungsbedarfs auf betrieblicher Ebene durch Fremdmittel, was zum Betriebsausgabenabzug der darauf entfallenden Schuldzinsen führte). Wenn der zusammengefasste betriebliche Kontenbestand positiv ist, sollen nach dem Willen der Länder auch solche Zinsen als Betriebsausgaben abgezogen werden können, die sich daraus ergeben, dass sich der Soll-Saldo eines einzelnen Kontos durch eine Entnahme erhöht. Auf die taggenaue Aufteilung der Schuldzinsen in einen betrieblich und einen privat veranlassten Teil soll verzichtet werden, um die Neuregelung besser handhaben zu können. Ferner will der Bundesrat verhindern, daß die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne durch Einlagen in ein Betriebsvermögen unterlaufen werden kann.