Petitionsausschuss
THIERSE: EIN GUTES AUSHÄNGESCHILD UNSERES PARLAMENTS
Berlin: (hib/ALD-pt) Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat am Mittwochabend in einer Feierstunde zum fünfzigjährigen Jubiläum des Petitionsausschusses allen gedankt, die in den letzten fünf Jahrzehnten im Petitionsausschuss versucht haben, den konkreten Ansprüchen und Erwartungen einzelner Petenten gerecht zu werden. Der Ausschuss sei "ein gutes Aushängeschild unseres Parlaments”, er praktiziere "wirkliche Bürgernähe zur Politik”.
Die Zahl der Petitionen habe sich auf rund 20.000 pro Jahr eingependelt. Thierse erinnerte daran, dass der Petitionsausschuss nach der Wiedervereinigung "eine wahre Hoch-Zeit” erlebt habe. Fast 40 Prozent der Eingaben seien aus den neuen Bundesländern gekommen. Die Vorsitzende des Ausschusses, Heidemarie Lüth (PDS), erinnerte daran, dass dabei, im Verhältnis zur Einwohnerzahl, Berlin traditionell den Spitzenplatz einhalte.
Die frühere Bundestagspräsidentin, Rita Süssmuth (CDU), ergänzte die Feststellungen Thierses zur Bedeutung des Petitionswesens als Recht des Bürgers mit Hinweisen auf die wichtige Funktion dieses Instruments für die öffentliche Information. Die Legislative lerne dadurch etwas über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Gesetzen. Durch Petitionen könnten Bürger auch wichtige Initiativen initiieren. Süssmuth verwies auf den Verdruss vieler Bürger über schwierige Gesetzestexte. Es gelte Vertrauen in die Politik und die Gesetzgebung wiederzugewinnen. Die direkte Erreichbarkeit, die Autorität der Parlamente zeigten, wie wichtig der Petitionsausschuss sei.
Der ehemalige SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Hans-Jochen Vogel ging in seiner Festrede ausführlich darauf ein, dass durch das Petitionswesen Parlamente eine breitflächige Kontrolle über die Exekutive ausüben können. Im Allgemeinen konzentriere sich die Kontrollaufgabe im Parlament eher auf die Opposition, während sich die jeweiligen Mehrheitsfraktionen eher als Schützer und Verteidiger der Regierung verstehe.
Dazu habe auch beigetragen, dass das Petitionsrecht in der Verfassung verankert und 1975 erweitert worden sei. Sowohl Vogel als auch Lüth erinnerten an die frühere Vorsitzende des Petitionsausschusses, der in Berlin sowohl eine Straße als auch einen Platz gewidmet wurden: Lieselotte Berger. Wegen "ihrer resoluten Mütterlichkeit und Lebensklugheit” sei sie geachtet und geschätzt worden. Vogel regte an, dass der Petitionsausschuss bei Masseneingaben mit mindestens 50.000 Unterschriften verpflichtet werden sollte, Petenten oder deren Stellvertreter in einer Sitzung persönlich zu hören.