LEISTUNGSGESETZ FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-as) Nach einem Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erkundigt sich die PDS. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2068) verweist die Fraktion auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in der diese erklärt hätten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteilungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen.
Die Oppositionsabgeordneten wollen erfahren, ob es zutrifft, dass die Bundesregierung vorsieht, in dieser Legislaturperiode keinen Gesetzentwurf für ein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen vorzulegen, und wenn ja, wie dies mit dem Koalitionspapier zu vereinbaren ist.
Von Interesse ist des Weiteren, ob nach Ansicht der Bundesregierung mit einem im Sozialgesetzbuch IX lediglich bestehende gesetzliche Regelungen des "Rechts der Rehabilitation” zusammengefasst und vereinfacht werden, oder ob das vorgesehene SGB IX auch umfassende leistungsrechtliche Regelungen enthalten soll.
Gesagt werden soll zudem, nach welchen wissenschaftlichen Kriterien ein soziokulturelles Existenzminimum bestimmt werden kann und welche Probleme sich bei der Bestimmung eines solchen aus dem unterschiedlichen Begriffsverständnis "Behinderung” in den verschiedenartigen Gesetzen des Bundes ergeben.
Äußern soll sich die Regierung auch zu möglichen Kosten, die für den Bundeshaushalt und die Landeshaushalte entstehen würden, wenn eine Sozialleistung zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums gezahlt würde.