BKA ERHIELT KEINE NACHMELDUNG ÜBER MORDOPFER (ANTWORT)
Berlin: (hib/KER-in) Die Aufklärung des einer Kleinen Anfrage der PDS zugrunde liegenden Tötungsdelikts liegt nicht in der Ermittlungszuständigkeit von Bundesbehörden.
Eine Nachfrage des Bundeskriminalamtes (BKA) bei dem zuständigen Landeskriminalamt aufgrund der Kleinen Anfrage habe ergeben, dass das Opfer im Dezember 1998 in Portugal an den Folgen des Angriffs in Leipzig (im Juli 1998) verstorben ist. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2461) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu "von Rechtsextremisten begangenen politischen Morde seit 1990 - Nachfrage III" ( 14/2344).
Eine entsprechende Nachmeldung gegenüber dem BKA, so die Antwort weiter, sei nicht erfolgt, so dass diese Straftat 1998 nicht als vollendetes Tötungsdelikt gemeldet wurde. In ihrer Anfrage hatte die Oppositionsfraktion auf den Überfall auf den portugiesischen Bauarbeiter, der tödlich endete, sowie auf eine Antwort der Bundesregierung verwiesen, der zufolge 1997 und 1998 keine vollendeten Tötungsdelikte gemeldet worden seien.
Auf die Frage nach den Strafen für die Täter legt die Regierung dar, sie habe keine Erkenntnisse darüber. Eine Anfrage bei der zuständigen Landesjustizverwaltung sei ihr in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen.