RECHTSGRUNDLAGEN FÜR CHEMIKALIEN-ABKOMMEN SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/SAM-um) Die Bundesregierung will die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung und das völkervertragsrechtliche Inkrafttreten des in Rotterdam beschlossenen Prior-Informed-Consent-Übereinkommens (PIC) schaffen.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zu dem "Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel vom 10. September 1998" ( 14/2919) vorgelegt.
Ziel des PIC-Übereinkommens ist, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien beim Handel mit gefährlichen Chemikalien zu fördern, so die Bundesregierung.
Den Angaben zufolge soll der Informationsaustausch bei der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden.
Nach Artikel 19 des internationalen Vertrags soll für den Aufbau einer internationalen Chemikalien-Management-Infrastruktur ein Sekretariat eingerichtet werden.
Dabei habe das Sekretariat in erster Linie zwischen den Vertragsparteien bei der Einfuhr von Chemikalien zu vermitteln, da nach Anlage III des Abkommens das importierende Land zugestimmt haben muss.
Die für die Einrichtung des Sekretariats anfallenden Kosten sollen von den Vertragsstaaten anteilig übernommen werden.
Die Bundesregierung gab auch bekannt, es handele sich um das erste internationale Chemikalien-Übereinkommen, das nach Ratifikation durch 50 Staaten in Kraft tritt.