ANWERBUNG VON KURDEN DURCH VERFASSUNGSSCHUTZ ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Mit Berichten über Anwerbungen von Kurden zur Informantentätigkeit durch deutsche Verfassungsschutzbehörden und türkische Vertretungen in Deutschland setzt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3053) auseinander.
Die Fraktion erläutert, im März 2000 habe sich der neunundzwanzigjährige Kurde H. P. vor dem Reichstagsgebäude angezündet.
Den Angaben seiner Eltern zufolge habe es seit 1994 sowohl durch Angehörige des türkischen Geheimdienstes als auch der deutschen Polizei Versuche gegeben, ihn dafür anzuwerben, Kurden zu bespitzeln.
Als der Kurde sich nicht als Informant habe anwerben lassen, sei sein Pass beschlagnahmt worden. Die Eltern von H.
P., so die Fraktion weiter, sähen den Grund für die Selbstverbrennung ihres Sohnes darin, dass er die sechs Jahre andauernden Drohungen und Erpressungen nicht mehr habe ertragen können.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung darlegen, welche Erkenntnisse ihr über die Selbstverbrennung von H.
P. vorliegen und ob sie Informationen darüber hat, dass der Kurde von Angehörigen des türkischen Konsulats in München eingeschüchtert wurde, damit er für sie als Informant arbeitet.
Zudem soll die Regierung mitteilen, ob ihr weitere Fälle bekannt sind, in denen türkische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versucht haben, Kurden unter Druck zu setzen, um sie als Informanten im kurdischen Umfeld einzusetzen.
Die PDS will zudem erfahren, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass bundesdeutsche Sicherheitsorgane versucht haben, den Kurden durch Einschüchterungen und Erpressungen als Informant anzuwerben und wenn ja, ob die Familie Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsansprüche gegenüber den an diesem Anwerbeversuch beteiligten Behörden geltend machen kann.
Darlegen soll die Bundesregierung zudem, wie viele Informanten ihrer Kenntnis nach zur Ausspähung der Kurdischen Arbeiterpartei PKK seit deren Verbot im Jahr 1993 eingesetzt worden sind.