INTERNATIONALE FREIWILLIGENDIENSTE SOLLEN AUSGEBAUT WERDEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fa) Zum Ausbau und zur rechtlichen Absicherung grenzüberschreitender Freiwilligendienste wird im Familienministerium derzeit ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung eines Freiwilligendienstes im Ausland (FrDG) erarbeitet.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3283) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3239) mit. Die Fraktion hatte sich nach statistischen Daten und den rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Freiwilligendienste erkundigt.
Wie die Regierung ausführt, sind ihr Schätzungen bekannt, nach denen auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage und in unterschiedlicher Ausgestaltung im Jahre 1999 zwischen 1.000 und 1.500 deutsche Jugendliche einen "freiwilligen internationalen Dienst" von mehreren Monaten im Ausland geleistet haben.
Mit dem Referentenentwurf solle eine einheitliche Rechtsgrundlage für die verschiedenen grenzüberschreitenden Freiwilligendienste geschaffen und insbesondere die rechtliche und soziale Absicherung der Freiwilligen vereinheitlicht werden.