STAATLICHE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ÜBERPRÜFEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die gesamtstaatliche Beschäftigungswirksamkeit staatlicher Wirtschaftsförderung beschäftigt die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3379).
In der Förderpraxis komme es immer häufiger zu Fällen von Betriebsstättenverlagerungen, die mit einem Abbau von Arbeitsplätzen verbunden seien.
In Fällen, wo Betriebsstätten aus den alten in die neuen Länder verlagert würden, komme es neben den negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung auch zu Gefährdungen der Einheit und Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Ost und West, weil dabei die Arbeitsplatzinteressen von Beschäftigten in beiden Landesteilen gegeneinander ausgespielt würden.
Die Fraktion verweist auf das Beispiel der Firma Brandt Zwieback in Hagen (Westfalen), die ihre Produktionsstätte mit 430 Beschäftigten habe schließen wollen, um gleichzeitig mit staatlichen Fördermitteln eine neue Produktionsstätte in Thüringen mit rund 100 Beschäftigten zu errichten.
Das thüringische Wirtschaftsministerium habe erklärt, dass die Förderung dieser Verlagerung der Betriebsstätte der Förderpolitik in den neuen Ländern entspreche und politisch gewollt sei.
Die Fraktion erkundigt sich, ob die Regierung die Auffassung teilt, dass eine Ansiedlung dieser Art keine mit Steuermitteln finanzierte Verlagerung einer Betriebsstätte darstellt.
Die Abgeordneten interessiert, ob die Regierung gegen die Subventionierung von derartigen Betriebsverlagerungen vorgehen will und sie eine Praxis für förderlich hält, die den Aufbau Ost als Arbeitsplatzverlagerung aus strukturschwachen westdeutschen Gebieten betreibt.
Die Regierung soll auch sagen, ob sie solche Vorgänge für vereinbar hält mit den Zielen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Schließlich will die Fraktion wissen, ob zur Sicherung betrieblicher Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bei Betriebsverlagerungen und -schließungen das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden muß.