Finanzausschuss
CHANCENGLEICHHEIT ZWISCHEN DEN BANKEN WAHREN
Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen national und international tätigen Banken sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland gewahrt und eine einseitige Benachteiligung und Belastung für die mittelständische Wirtschaft vermieden wird.
Diese Entschließung fasste der Finanzausschuss am Dienstagmittag mit den Stimmen aller Fraktionen. Anlass dafür sind die derzeitigen internationalen Verhandlungen in Basel über die "Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten".
Dazu hatte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vor Jahresfrist ein Papier vorgelegt. Die Europäische Kommission plant, das Verhandlungsergebnis in EG-Richtlinien einfließen zu lassen.
Bei den Verhandlungen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass ein auf bankinterne Ratings gestützter einfacher Ansatz der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen eingeführt wird.
Dieser Ansatz sollte wettbewerbsneutral ausgestaltet und für die Banken direkt vom Inkrafttreten der neuen Regelung an nutzbar sein.
Den Abgeordneten geht es vor allem darum, die Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen nicht zu beeinträchtigen.
Auch sollte die risikoverringernde Wirkung von Sicherheiten in einem solchen bankinternen Rating-Ansatz berücksichtigt werden.
Der gewerbliche Hypothekar-Kredit sollte auf Grund seiner niedrigen Ausfallraten mit höchstens 50 Prozent gewichtet werden, lautet eine weitere Forderung.
Aus Wettbewerbsgründen sollte es schließlich möglichst zu einem weltweit einheitlichen Inkrafttreten der neuen Regeln kommen, um so allen Bankengruppen die "realistische Chance" zu geben, auch von den vorteilhaften Aspekten der neuen Regelungen zu profitieren.
Die Überprüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung einer Bank durch die Bankenaufsicht darf nach Auffassung des Ausschusses nicht zu einem Eingriff in die Geschäftsleitungskompetenz und zu keiner "übergebührlichen Kontrolle" des einzelnen Geschäftsprozesses eines Kreditinstitutes führen.
Die in den vorliegenden Papieren des Baseler Ausschusses und der Europäischen Kommission enthaltenen Vorschläge können nach Einschätzung der Abgeordneten gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sowohl international tätiger Kreditinstitute als auch der Kreditwirtschaft innerhalb Deutschlands haben.
Mindestens ebenso betroffen sei die mittelständische Wirtschaft, da durch die Neuerungen die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe an Unternehmen grundlegend geändert würden.
Kernpunkt der neuen Regeln werde die Art und Weise sein, wie die Risikogewichtung über die Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer bestimmt wird.
Der Baseler Ausschuss schlage hierzu einen Standardansatz auf der Grundlage externer Ratings vor, heißt es in der Begründung zu der Entschließung.
Allerdings befürworteten sowohl die EU als auch der Baseler Ausschuss inzwischen stärker die Anerkennung und den Einsatz der von deutscher Seite favorisierten bankinternen Ratingsysteme.
Die Einteilung der Risikoklassifizierungen an den Rating-Ergebnissen externer Bonitätsbeurteilungsinstitute (Rating-Agenturen) würde nach Einschätzung der Abgeordneten international zu erheblichen wettbewerblichen Verwerfungen führen und sowohl für die deutsche Kreditwirtschaft als auch für den deutschen Mittelstand Wettbewerbsnachteile bringen.
Derzeit seien in Deutschland nur rund 170 Unternehmen gegenüber etwa 8.000 Unternehmen in den USA "geratet".
Externe Ratings seien mit erheblichen Kosten für die "gerateten" Unternehmen verbunden. Insbesondere Handwerksbetriebe würden sich solche Ratings weder leisten können noch wollen.
Den Instituten müsse deshalb ein alternativer Ansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen zu Verfügung stehen, der nicht auf externen Ratings basiert.
Die Wettbewerbsprobleme würden bei der Zulassung eines bankinternen Ratings beseitigt, wenn dieses Rating von allen Kreditinstituten direkt nach dem Inkrafttreten der neuen Standards genutzt werden könne.
Sprecher aller Fraktionen würdigten den Umstand, dass eine einstimmige Entschließung möglich wurde, um der Bundesregierung bei den Verhandlungen den Rücken zu stärken.
Die Entschließung soll am Donnerstag, 8. Juni, im Bundestag beschlossen werden. Im Ausschuss brachten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und F.D.P. den Entschließungstext als gemeinsamen Antrag ein.
Über den Wunsch der PDS, den Antrag zusammen mit den anderen Fraktionen im Bundestag einbringen zu können, um so "das internationale Gewicht der Entschließung zu steigern", traf der Ausschuss keine Entscheidung.