SANIERUNG VON BUNDESGEBÄUDEN NICHT UNMITTELBAR NÖTIG (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-vb) Flächendeckende Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Schadstoffen in Gebäuden des Bundes sind nicht erforderlich und es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3695) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P ( 14/3602).
Die bis 1995 in Bundesliegenschaften eingebauten Mineralwolle-Dämmstoffe bergen den Angaben zufolge die Gefahr krebserzeugender Eigenschaften bei Umbau- und Instandhaltungsarbeiten sowie bei bautechnischen Mängeln.
Mehrere Untersuchungen seien aber zu dem Schluss gekommen, dass ordnungsgemäß eingebaute Mineralwolle-Dämmstoffe in der Regel nicht zu Innenraumbelastungen führten.
Daher seien Maßnahmen nicht erforderlich. Bei Baumaßnahmen des Bundes würden alle Sicherheitsanforderungen fachgerecht eingehalten werden.
Bei Instandhaltungsarbeiten seien besondere Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich. Weiter heißt es, die Regierung unterstütze die Bemühungen der Wirtschaft, Altbaustoffe in den Baustoffkreislauf verstärkt zurückzuführen.
Recyclingverfahren würden jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn deren ökologischen und ökonomischen Nachteile nicht überwiegen würden.
Das von Fragestellern erwähnte Verfahren der thermischen Zerstörung von Asbestfasern ist nach Erkenntnissen der Regierung nicht überzeugend.