Haushalt/Antwort
BUND WILL PRIVATISIERUNGSERLÖSE "GRUNDSÄTZLICH" ZUR SCHULDENTILGUNG VERWENDEN
Berlin: (hib/MIK) Der Bund will Privatisierungserlöse "grundsätzlich" zur Tilgung von Schulden verwenden - soweit sie nicht zur Deckung des Bedarfs der Postunterstützungskassen benötigt werden.
Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4696) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu den Perspektiven der Privatisierungspolitik des Bundes.
Im Bundeshaushalt 2000 seien Privatisierungserlöse in Höhe von 3,5 Milliarden DM veranschlagt. Hinzu kämen 5,68 Milliarden DM zur Finanzierung der Postunterstützungskasse.
Im Jahr 2001 seien Erlöse von 8,8 Milliarden DM zur Finanzierung des Vorziehens der für 2002 vorgesehenen Steuerreformmaßnahmen auf 2001 und weitere 8,34 Milliarden DM für die Postunterstützungskasse vorgesehen.
Die Regierung betont weiter, dass die wirtschafts- und unternehmenspolitischen Ergebnisse der in den Jahren von 1992 bis 1998 erfolgten Privatisierungen "national wie international ihren Stellenwert behalten".
Hervorzuheben seien die erfolgreichen Börsengänge Defa Bank AG, IVG AG sowie Deutsche Lufthansa AG und Deutsche Telekom AG.
Die Regierung hat nach eigenen Angaben 1999 beschlossen, eine Verringerung beziehungsweise Veräußerung der Bundesbeteiligungen bei folgenden Unternehmen zu prüfen: Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH, Berlin, Flughafen Frankfurt/Main AG, Flughafen Hamburg GmbH, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Flughafen München GmbH, Duisburg-Ruhrorter Häfen AG, Osthannoversche Eisenbahn AG, Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Bundesdruckerei GmbH, Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft mbH, DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Deutsche Baurevision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eisenbahnwohnungsgesellschaften, Frankfurter Siedlungsgesellschaften mbH, Gästehaus Petersberg GmbH und juris GmbH.
Einzelne Vorhaben sind, so die Regierung, zwischenzeitlich umgesetzt worden. Bei den übrigen Unternehmen mit Bundesbeteiligungen erfolge eine erneute Überprüfung im Rahmen der Erstellung regelmäßiger Berichte "Verringerung der Beteiligung des Bundes" an das Bundeskabinett.
Weiter führt die Regierung auf, dass öffentliche Sachen im Gemeingebrauch, wie zum Beispiel öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Gewässer für eine Privatisierung "grundsätzlich nicht vorgesehen" seien.
Dies gelte auch für die Forstflächen des Bundes, die ganz überwiegend für öffentliche Zwecke genutzt würden.
Bei der Privatfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur seien bisher die Instrumente "Ratenkaufmodell" und "Betreibermodell" in Anwendung beziehungsweise in Vorbereitung.
Zur Zeit würden 27 Bundesfernstraßenmaßnahmen nach dem Ratenkaufmodell mit Baukosten von rund 4,8 Milliarden DM privat vorfinanziert.
Das Betreibermodell sei derzeit beschränkt auf neu zu errichtende Brücken und Tunnel, Gebirgspässe und autobahnähnlich ausgebaute zweibahnige Bundesstraßen.
Private würden dabei den Bau, den Betrieb, die Erhaltung und die Finanzierung des jeweiligen Projekts übernehmen und dafür im Gegenzug das Recht zur Erhebung von Mautgebühren erhalten.
Für insgesamt elf Projekt in der Baulast des Bundes sei Einvernehmen mit den Ländern zur Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen erzielt worden.
Sechs Untersuchungen seien abgeschlossen, fünf in Bearbeitung. Bei der Bahn seien die rechtlichen Voraussetzungen für den privaten Bau und privaten Betrieb von Eisenbahnstrecken gegeben.
Es komme nun darauf an, dass sich privates Kapital für ein Engagement im Bereich der Schienenwege und ihres Betriebes finde, heißt es in der Antwort weiter.