Wirtschaft/Antwort
BIS 2005 SOLLEN 6.800 MEGAWATT KRAFTWERKSLEISTUNG STILLGELEGT WERDEN
Berlin: (hib/VOM) Nach Informationen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) ist vorgesehen, in Deutschland bis zum Jahr 2005 eine Kraftwerksleistung von rund 6.800 Megawatt stillzulegen.
Für die Jahre danach seien bereits jetzt weitere Stilllegungen von rund 3.700 Megawatt angekündigt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/4698) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/4431).
Zur Zahl der von den Stilllegungen insgesamt betroffenen
Arbeitnehmern liegen dem Bundeswirtschaftsministerium keine Angaben vor, heißt es in der Antwort. Die Unternehmen seien bemüht, den Arbeitsplatzabbau in den Kraftwerken durch Vorruhestandsregelungen und Versetzungen sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen zu gestalten.
Die Mehrbelastungen durch höhere Vergütungen, die auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von den Stromkunden bezahlt werden müssen, schätzt die Regierung auf rund 1 Milliarde DM pro Jahr.
Nach Angaben der Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) betrage die zusätzliche Kostenbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bei einer unter das Gesetz fallenden Strommenge von rund 48 Terawattstunden pro Jahr und einem Belastungsausgleich von 3 Pfennig pro Kilowattstunde rund 1,5 Milliarden DM jährlich.
Unter Berufung auf die DVG beziffert die Regierung die aus diesem Gesetz resultierende zusätzliche Belastung für jede ab Mitte 2000 aus dem Übertragungsnetz bezogene Kilowattstunde auf 0,53 Pfennig.
In welcher Höhe diese zusätzlichen Kostenbelastungen an die Tarifabnehmer weitergegeben werden, hänge von der Genehmigungspraxis der Preisaufsichtsbehörden der Länder ab.
Bundesweit hätten viele Energieversorgungsunternehmen bei diesen Behörden die Genehmigung beantragt, die Tarifkundenpreise zu erhöhen.
Die Spanne der bisher beantragten Tariferhöhungen liege zwischen 0,5 Pfennig und 3,52 Pfennig pro Kilowattstunde.
Nach Informationen der Länder sei bisher kein Antrag auf Tariferhöhung abgelehnt worden. Allerdings würden sie auch nicht in jedem Fall in der beantragten Höhe genehmigt.