Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der PDS sollen für Familienzusammenführungen in Deutschland zuständige Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Ehepartner davon abhängig machen, dass mit einem früheren Aufenthalt dieser Person in Deutschland und eventuell einer früheren Abschiebung aus dem Bundesgebiet verbundene Kosten bezahlt werden. Dies habe, so die Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/5020), in mehreren Fällen zu erheblichen Problemen geführt. Die Regierung soll deshalb sagen, ob diese Angaben stimmen und, falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörden handeln.