Verschiedene Interessen bei Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie beachten
Berlin: (hib/MAS) Im Rahmen der Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie will die Bundesregierung prüfen, welche gesetzlichen Regelungen nötig sind, um die unterschiedlichen Interessen der Automobilhersteller und -importeure angemessen zu berücksichtigen. Das erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/5038) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/4950). Mit dieser Richtlinie sollen laut Regierung Altfahrzeuge auf Kosten des Herstellers und für den Halter oder Eigentümer weitestgehend unentgeltlich zurückgenommen bzw. wiederverwertet werden. Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung der Rückstellungsbildung, welche als finanzielle Basis für die Verwertungskosten dienen soll, würden in diesem Zusammenhang noch überprüft. Vor dem 1. Juli 2002 betriebene Fahrzeuge fielen erst ab dem 1. Januar 2007 in den Gültigkeitsbereich der entsprechenden Regelung. Nach statistischen Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes habe es 1999 in der Bundesrepublik Deutschland fast 3,47 Millionen Pkw im Alter von 12 bis 14 Jahren sowie mehr als 198.000 Lkw mit einem durchschnittlichen Alter von 10,5 Jahren gegeben, welche unter die betreffende Richtlinie fielen. Aus einem Land in andere EU-Mitgliedsländer gelieferte Fahrzeuge unterlägen den Bestimmungen des exportierenden Staates, heißt es weiter. Genauere Angaben mit Blick auf mögliche Verluste für die Hersteller sowie zur Änderung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften seien wegen der Umsetzung in nationales Recht noch nicht machbar. Die Bundesregierung habe ihre Zustimmung aufgrund einer in den Verhandlungen des EU-Ministerrates erreichten ausgewogenen Belastung der Hersteller geben können.