Bundesrat will Wohneigentum in private Altersvorsorge einbeziehen
Berlin: (hib/RAB) Wohneigentum soll im Rahmen der privaten Altersvorsorge in das Konzept der Rentenreform einbezogen werden. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Altersvermögensgesetzes der Bundesregierung ( 14/5068). Laut Länderkammer erbringt das Wohnen in der eigenen Immobilie im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung. Gerade Familien mit niedrigem Einkommen würden oft nicht in der Lage sein, neben den im Gesetzentwurf zur Rentenreform erwünschten Sparleistungen zusätzliche Mittel für ein Eigenheim zu erbringen. Deshalb sei es unverzichtbar, im Rahmen des Altersvermögensgesetzes auch Anspar- und Tilgungsleistungen zur Bildung von Wohneigentum zu regeln.
Außerdem fordert der Bundesrat, die Förderung der privaten Altersvorsorge durch eine Bundesverwaltung organisieren zu lassen. Bisher sei vorgesehen, diese Aufgabe den Finanzämtern zu übertragen. Die privaten Vorsorgeanbieter sollten zudem verpflichtet werden, an der Verwaltung von staatlichen Zuwendungen maßgebend mitzuwirken. Schließlich sieht die Länderkammer eine Verschiebung im Finanzgefüge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in Folge des vorgesehenen Gesetzes, da nach dem Willen der Bundesregierung die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge entsprechend den Anteilen an der Einkommensteuer finanziert werden solle. Diese Problematik müsse rechtzeitig vor Verabschiedung des Gesetzes beseitigt werden, schreibt der Bundesrat.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Exekutive, sie wolle die Vorschläge zur Förderung von Wohneigentum im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens prüfen. Des Weiteren werde sie der Bitte des Bundesrates nachkommen, Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung einzurichten. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nun vorgesehene Anpassungsformel für die Renten, die - wie vom Bundesrat gefordert - verändert worden sei. Die neue Formel werde sowohl die gegenwärtigen als auch die künftigen Rentner durch einen flacheren Rentenanstieg an der Finanzierung der Reform beteiligen. Weiter heißt es, die Regierung sehe keine Verschiebung des Finanzgefüges zwischen Bund, Ländern und Gemeinden infolge des Altersvermögensgesetzes. Der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge werde durch Zulagen oder alternativ durch den Abzug der Sparleistungen als Sonderausgaben gefördert. Mit dieser Regelung würden die Belastungen ebenengerecht und ausgewogen verteilt.