"Bei Hermes-Exportbürgschaften Vergabeverfahren nicht bürokratisieren"
Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der F.D.P. sollen auch künftig sogenannte Hermesbürgschaften als "flexibles und effizientes Instrument der Exportförderung" gehandhabt werden. Dies sei erforderlich, damit sich deutsche Unternehmen mit ihren innovativen Produkten und hohen technischen Standards auch in Zukunft auf den Weltmärkten durchsetzen könnten, schreiben die Liberalen in einem Antrag ( 14/5334). Dies gelte vor allem für mittelständische Unternehmen, welche bei ihren Exportgeschäften häufig Unterstützung durch Hermes-Deckungen suchten. Die Freien Demokraten sprechen sich dabei gegen eine "stärkere Bürokratisierung des Vergabeverfahrens" durch neue Kriterienlisten oder gar einen neuen parlamentarischen Ausschuss aus. Dies würde das zum Teil schon jetzt recht langwierige Verfahren weiter erschweren und damit gerade kleine und mittelständische Unternehmen davon abhalten, Anträge zu stellen. Auch eine Ausschlussliste für Hermesbürgschaften halten die Abgeordneten ihrer Initiative zufolge nicht für erforderlich. Gesetzliche Grundlagen für die Entscheidung über die Ausfuhrfähigkeit von Gütern seien das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Entsprechende Fachinstanzen seien Bundesausfuhramt und Bundessicherheitsrat. Es sei nicht sinnvoll, neben diesen Gremien noch eine dritte Instanz zu installieren, die noch einmal eigenständig über die Exportfähigkeit von Gütern entscheide, so die F.D.P.
Um mehr Transparenz zu schaffen, schlägt die Fraktion statt dessen vor, innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in anonymisierter Form eine Präsentation im Internet einzuführen. Eine solche Lösung könnte dazu beitragen zu verhindern, dass "durch einzelne problematische Großprojekte" das Image aller anderen Vorhaben, die für Hermes-Deckungen zur Diskussion stehen, geschädigt werde, so die Liberalen. Auch sei es sinnvoll, dass der Interministerielle Ausschuss, der über Hermes-Deckungen entscheidet, länderbezogene Beschlüsse und allgemeine Entscheidungen (beispielsweise über die Ahndung von Korruption) zeitnah über das Internet allgemein zugänglich mache. Hingegen ist nach Worten der F.D.P. eine detaillierte Vorabinformation über Projekte, für die Bürgschaftsentscheidungen anstehen, kontraproduktiv. Dies würde internationalen Konkurrenten deutscher Anbieter Zugriff auf unternehmensinterne Informationen ermöglichen und damit die Wettbewerbsposition deutscher Firmen "spürbar beeinträchtigen".