Bisher 170 Anträge auf Wiederaufnahme des Entschädigungsverfahrens gestellt
Berlin: (hib/VOM) Bis Mitte Februar sind bei den Vermögensämtern 170 Anträge auf Wiederaufnahme des Entschädigungsverfahrens für bewegliche Sachen gestellt worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/5501) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/5371) mit. Die Abgeordneten hatten daran erinnert, dass Berechtigte für nicht mehr rückgebbare bewegliche Sachen, die nicht entschädigt worden sind, weil sie den im Vermögensgesetz geforderten Verwendungs- und Verkaufserlösnachweis nicht vorlegen konnten, bis zum 22. März dieses Jahres einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens bei den Vermögensämtern stellen können. Dies wurde der Regierung zufolge in dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Vermögensrechtsergänzungsgesetz festgelegt. Diese Möglichkeit sei vielen Betroffenen nicht bekannt, so die F.D.P. in ihrer Anfrage. Daher sei zu fürchten, dass Ansprüche wegen der Fristversäumnis nicht aufgegriffen werden könnten.
Die Regierung erklärt, der Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens setze voraus, dass es zu einem bestandskräftigen Abschluss des Entschädigungsverfahrens gekommen sei. Sie führt die geringe Zahl bisher vorliegender Wiederaufnahmeanträge darauf zurück, dass nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 1998, in der auf eine ausstehende gesetzliche Regelung der Entschädigung für den Verlust beweglicher Sachen verwiesen wurde, keine abschließenden Entscheidungen dazu mehr ergangen seien. Die Regierung hält eine gesetzliche Fristverlängerung nicht für notwendig.