Naturschutz und Landschaftspflege gesetzlich grundlegend neu regeln
Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf ( 14/5766) zur Neuordnung des Naturschutzes und der Landschaftspflege hat die PDS vorgelegt. Die Fraktion erklärt, die geltende rechtliche Regelung sei überaltert und habe sich in vielen Teilen als unzweckmäßig erwiesen. Erhebliche Regelungsdefizite bei der Abwägung von Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes hätten zu einem Schwund der biologischen Vielfalt geführt und ein gravierendes Ausmaß der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft erreicht. Mit dem Gesetzentwurf solle deshalb die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirtschaft verbessert und der bislang restriktive Zugang der Bürger zu den Verwaltungsgerichten gemäß dem modernen Gesundheits- und Verbraucherschutz angemessen geregelt werden, so die Oppositionsfraktion. Nach dem internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt müsse sich ein zukünftiges Naturschutzrecht auch für den Erhalt der Natur und ihrer selbst willen zum Ziel setzen. Danach sei Natur und Landschaft so zu schützen und wiederherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit natürlicher Güter und die biologische Vielfalt nachhaltig gesichert werde.