Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen neu regeln
Berlin: (hib/VOM) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ( 14/5910) will die Bundesregierung eine Verordnung der EU in deutsches Recht umsetzen. Dieses EG-Zustellungsdurchführungsgesetz soll grenzüberschreitende Zustellungen in den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks regeln. Gegenstand des Entwurfs sind im Einzelnen die Beschränkung diplomatischer und konsularischer Zustellungen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, ferner die Bedingungen, unter denen die Zustellung von Schriftstücken unmittelbar durch die Post an Adressaten in der Bundesrepublik zugelassen ist, die Unzulässigkeit von Zustellungen im juristischen Parteibetrieb an Adressaten in der Bundesrepublik sowie die Zuständigkeit deutscher Stellen als Übermittlungs-, Empfangs- und Zentralstelle im Sinne der EU-Verordnung. Dabei soll erreicht werden, dass Zustellungen unmittelbar durch die Post stets durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen müssen, und zwar an Adressaten in der Bundesrepublik ebenso wie an Adressaten in einem anderen Mitgliedsland, in dem die Verordnung anzuwenden ist. Eine weitere Bedingung soll sein, dass das Zustellen des Schriftstücks in deutscher Sprache oder in der Sprache abgefasst ist, aus dem es übermittelt wird, sofern der Adressat Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaates ist. Ist dies nicht der Fall, soll eine Übersetzung beigefügt werden müssen.