Bundesregierung will Gebühren für sozialgerichtliche Verfahren anheben
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung plant, die Pauschalgebühren für sozialgerichtliche Verfahren um das Dreifache der heutigen Beträge anzuheben. In einem Gesetzentwurf ( 14/5943) heißt es, die derzeitigen Pauschalgebühren seien zuletzt 1968 angehoben worden. Danach seien grundsätzlich für jedes Verfahren vor den Sozialgerichten 100 DM zu entrichten. Die Kostendeckungsquote in der Sozialgerichtsbarkeit betrage zur Zeit lediglich circa zwei bis drei Prozent und sei damit niedriger als in anderen Gerichtsbarkeiten. Da die Einnahmen auf Grund der neuen Gebühren voraussichtlich steigen werden, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Sozialgerichtsbarkeit in Zukunft in ähnlichem Umfang wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit die Kosten abdecken kann. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf der einstweilige Rechtsschutz im Vorverfahren und im gerichtlichen Verfahren verbessert und das gerichtliche Verfahren gestrafft und beschleunigt werden. In seiner Stellungnahme zu der Initiative erklärt der Bundesrat, der Gesetzentwurf sei durch die Länderkammer zustimmungspflichtig. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht.