Experten einig über Reformbedarf beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Berlin: (hib/MAR) Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist dringend reformbedürftig. Dies ist die einhellige Meinung der Experten bei einer öffentlichen Anhörung des Bildungs- und Forschungsausschusses, die am Mittwochvormittag begonnen hat. Grundlage der Diskussion waren der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des AFBG ( 14/4250) sowie ein kurzfristig vorgelegter Referentenentwurf des Bildungs- und Forschungsministeriums und des Wirtschaftsministeriums zum selben Thema.
Der Unionsentwurf sieht vor, die Fördermittel zu erhöhen, den Förderrahmen zu öffnen, die Rahmenbedingungen zu optimieren und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Um stärkere Anreize zur Unternehmensgründung zu schaffen, sollen die sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für einen Darlehenserlass erleichtert sowie der Erlassbetrag erhöht werden. Weiter sollen Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten leichter Zugang zur AFBG-Förderung erhalten. Der Referentenentwurf der Regierung zielt unter anderem auf attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation von Fortbildungsteilnehmern besser gerecht werdende Förderkonditionen. Weitere Fortbildungen, beispielsweise im Gesundheits- und Pflegebereich, sollen in die Förderung einbezogen, Zweitfortbildungen großzügiger gefördert und das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt in seiner schriftlichen Stellungnahme fest, die tatsächliche Inanspruchnahme des AFBG ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein wesentlicher Grund dafür sei, dass die Förderkonditionen nicht attraktiv genug seien. Dies wird von der Handwerkskammer Potsdam bestätigt, die weiter ausführt, in ihrem Bereich sei die Fortbildungsförderung ausschließlich für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung genutzt worden. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Berufsbildung kann die Bezeichnung "Meister-BAföG" potenziellen Zielgruppen den Eindruck vermitteln, sie seien mit dem Förderangebot nicht gemeint. Gefordert wird deshalb, die AFBG-Novelle durch eine gezielte Informations- und Marketingpolitik zu begleiten. Die empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeit ebenfalls. Ihrer Stellungnahme zufolge ist das AFBG in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Im Rahmen der Beratung durch die Arbeitsämter sinke das Interesse an einer Antragstellung häufig aufgrund des Hinweises auf die Darlehensgewährung. Die Mehrheit der Kandidaten von IHK-Prüfungen wolle sich nicht mit einer Darlehensrückzahlung belasten, betont auch der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) in seiner Stellungnahme. Eine Förderung auf Darlehensbasis, die sich in ihrer Höhe eher in der Nähe von Sozialhilfe bewegt, erklärt der Bundesverband staatlich geprüfter Techniker, ist nicht gerade dazu angetan, angenommen zu werden. Als weitere Ursache für die mangelnde Akzeptanz der Aufstiegsfortbildungsförderung macht der DIHT die Anlehnung an das BAföG aus. Diese Auffassung wird sowohl von Ralf Aigriner, einem Teilnehmer an einer AFBG-Förderungsmaß-
nahme, als auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund unterstützt, der darin eine Ursache sieht, dass das AFBG von Anfang an nur unzureichend auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten war. Mehrheitlich wird die Meinung vertreten, die Unterhaltsbeiträge seien zu gering. Gefordert wird unter anderem ferner, das Verfahren zu vereinfachen, die Existenzgründungskomponente zu verbessern sowie eine Zweitförderung zu ermöglichen.