Regierung soll Genehmigungsfähigkeit einer neuen Kokerei in Duisburg erläutern
Berlin: (hib/WOL) Nach den umwelt- und klimapolitischen Folgen sowie der bundes- und europarechtlichen Genehmigungsfähigkeit zur Errichtung und Betrieb einer Kokerei in Duisburg mit einem modifizierten Koksnachlöschverfahren erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/6037). Der Fraktion zufolge war einem 100-prozentigen Tochterunternehmen der Krupp Thyssen Stahl AG die Genehmigung zum Neubau einer Kokerei "mit der Maßgabe eines emissionsarmen Kokstrockenkühlverfahrens" erteilt worden. Im April 2000 habe die Bezirksregierung Düsseldorf jedoch festgestellt, "dass die Antragstellerin den Nachweis schuldig geblieben ist, dass eine praktische Gleichwertigkeit der Verfahren (zwischen und einem modifizierten Koksnachlöschverfahren) gegeben ist, die ein Abgehen von der Forderung nach einer Trockenkühlung rechtfertigen könnte". Dennoch, so die Abgeordneten, sei die Bezirksregierung inzwischen durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfahlen angewiesen worden, das Genehmigungsverfahren für den Abänderungsantrag fortzuführen. Die Abgeordneten befürchten nun einen Präzedenzfall von europäischen Ausmaßen und wollen von der Bundesregierung im Detail wissen, welche möglichen Folgen sich klimatisch, technisch, finanziell, umweltschutzrechtlich und politisch aus einer Genehmigung für ein modifiziertes Nasslöschverfahren ergeben würden.