Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung zu Befürchtungen, in DM-lautende Titel könnten ab dem 1. Januar 2002 mit der Bargeldeinführung des Euro nicht mehr zur Vollstreckung zugelassen werden. "Bestehende klare gesetzliche Vorgaben" sähen vor, dass auch Forderungskosten aus der Zeit vor dem Stichtag in Euro umzurechnen seien, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6278) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6207).