Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Chemische Zusätze zum Flugturbinenkraftstoff, die beispielsweise Korrosion oder Vereisung vorbeugen sollen, erfordern laut Bundesregierung keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wenn mit dem Treibstoff vorschriftgemäß unter Beachtung geltender Sicherheitsbestimmungen umgegangen werde. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6420) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/6206) mit.