Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen über die Gesamtvergütungen von Ärzten ( 14/6410) in Form einer Unterrichtung ( 14/6450) vorgelegt. Die Mehrzahl der Vorschläge der Länderkammer will die Exekutive nach eigenen Angaben noch prüfen.