"Keine Zwangsarbeiteransprüche gegenüber dritten Staaten beabsichtigt"
Berlin: (hib/WOL) "Der Bundesregierung ist bewusst, dass auch viele Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid für die Betroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NS-Unrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen". Dies erklärt sie in der Antwort ( 14/6688) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/6478). Dargelegt wird auch, bereits in der Antwort ( 14/5865) auf eine Kleine Anfrage der PDS sei die Nachkriegsgesetzgebung zur Heranziehung von Deutschen zur Zwangsarbeit durch andere Staaten (Hoheitsträger) erläutert worden. Danach wird Zwangsarbeit als allgemeines Kriegsfolgenschicksal bewertet und ist als solche nicht Anknüpfungspunkt für innerstaatliche Leistungen. Aus administrativer Sicht habe es daher "keinen sachlichen Grund gegeben, Zahlen oder Vorgänge festzustellen, die zur Beantwortung der Kleine Anfrage hätten erhoben werden müssen".
Gefragt haben die Christdemokraten auch danach, ob für die noch lebenden ehemaligen deutschen Zwangsarbeiter eine ähnliche Situation hinsichtlich einer Entschädigung durch andere Staaten bestehe, wie nun in Deutschland. Dazu erklärt die Bundesregierung, es erscheine ihr nicht sachgerecht, die in versöhnender Absicht getroffene Entscheidung des deutschen Gesetzgebers und deutscher Unternehmen zur Entschädigung ehemaliger ausländischer Zwangsarbeiter durch reziproke Erwartung oder gar Forderung an Dritte zu relativieren. Zur Anrechnung von Zwangsarbeit ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter im nationalen Rentenrecht verschiedener Staaten lägen Erkenntnisse aus Polen, Tschechien, Litauen, Lettland, Estland und Ungarn vor. Im Rahmen laufender Nachforschungen würden weitere Ergebnisse aus den anderen betroffenen Staaten sobald als möglich mitgeteilt.