Zur Neuregelung bei Exportkrediten für Schiffe Stellung nehmen
Berlin: (hib/VOM) Die Gefahr neuer internationaler Wettbewerbsverzerrungen auf dem Schiffbaumarkt sieht die F.D.P.-Fraktion in dem Inkrafttreten der in Aussicht genommenen CIRR-Regelung zu Beginn des Jahres 2002. CIRR steht für "Commercial Interest Reference Rate", heißt es in einer Kleinen Anfrage ( 14/6774). Diesen Referenzzinssatz gibt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten vor. Nach Darstellung der F.D.P. stünden bislang wichtige Teilregelungen aus oder sollen erst nach Inkrafttreten festgelegt werden. Die Bundesregierung soll sagen, was getan werden muss, um die Konditionen für CIRR-Finanzierungen einheitlich und nicht wettbewerbsverzerrend zu gestalten. Gefragt wird ferner, welche Möglichkeiten die Regierung sieht, die neue CIRR-Regelung in Kraft zu setzen, nachdem harmonisierte Vorschriften für CIRR-Kredite vorliegen. Die Fraktion interessiert ferner, inwieweit eine Angleichung der Prämien der staatlichen Exportkreditversicherer vor dem Inkrafttreten des neuen CIRR-Instruments gewährleistet ist und wer die Prämien zahlt.