Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Im November dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium keine förmliche Verbandsanhörung zum geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz vorgenommen. Es habe lediglich ein Sondierungsgespräch zu den Eckpunkten gegeben, das eine förmliche Anhörung von Verbänden nicht ersetzen könne und auch nicht ersetzen sollte, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 14/7695) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7430). Bei der Auswahl der beteiligten Verbände sei darauf geachtet worden, dass die sehr unterschiedlichen Betroffenengruppen vertreten gewesen seien.