Vergabe öffentlicher Aufträge an Tariftreue knüpfen
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dazu verpflichten, ihren Beschäftigen den Tariflohn zu bezahlen, der am "Ort der Leistungserbringung" gilt. Dazu haben Sie den Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen ( 14/7796) vorgelegt. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle geregelt werden, dass öffentliche Auftraggeber Unternehmen bei schweren Verfehlungen wie illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstößen gegen die Tariftreueregelung wegen "Unzuverlässigkeit" von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen können. Dazu sei beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Register dieser unzuverlässigen Unternehmen einzurichten. Das Gesetz soll nach dem Willen der Fraktionen am 1. April 2002 in Kraft treten.
Zur Begründung heißt es, auf dem Bausektor komme es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze vor allem in tarifgebundenen mittelständischen Unternehmen stark gefährdet würden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sei wegen der bevorstehenden Liberalisierung auf EU-Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier drohe ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienstleistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden. Mit ihrem Vorhaben, öffentliche Aufträge mit Tariftreue zu verbinden, wollen die Fraktionen Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken. In arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen würden dadurch Arbeitsplätze erhalten, die einen ausreichenden sozialen Schutz und ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme würden so vermieden.
SPD und Bündnisgrüne verweisen darauf, dass einige Bundesländer bereits Tariftreuegesetze erlassen hätten. Ein Bundesgesetz entspreche jedoch auch dem Wunsch des Bundesrates. Die Fraktionen erwarten, dass das Gesetz öffentliche Bauaufträge um etwa fünf Prozent verteuern wird. Dem Bund entstünden Kosten bei der Ermittlung einschlägiger Tarifverträge durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung von etwa 100.000 Euro jährlich sowie bei der Kontrolle der Tariftreuepflicht durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung. Dafür würden bei 100.000 Fällen (etwa fünf bis zehn Prozent der geschätzten Gesamtzahl der Fälle) Mehrkosten von bis zu 84 Millionen € prognostiziert. Die Fraktionen hoffen aber, dass sich der Vollzugsaufwand auf 50 Millionen € jährlich begrenzen lässt. Bund, Ländern und Gemeinden als öffentlichen Auftraggebern entstünden Kosten für zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Anfrage der gültigen Lohn- und Gehaltstarife beim Bundesarbeitsministerium, der Kontrolle der Angebote auf Tariftreue, der Einschaltung und Koordinierung der Kontrollbehörden, der Anwendung von Sanktionsvorschriften und bei der Bearbeitung von Beschwerden und Nachprüfungsbegehren durch Mitbewerber. Der Bund erwarte für den Bereich des Bundeshochbaus und Bundeswasserstraßenbaus zusätzliche Verwaltungskosten von einem halben bis einem Prozent des jeweiligen Auftragswertes. Bei einem Gesamtbauvolumen von 5,4 Milliarden DM könnten diese Mehrkosten einen höheren Vollzugsaufwand von 27 bis 54 Millionen DM bedeuten.