"Verein nicht wegen strafbarer Äußerung eines Mitglieds abwerten"
Berlin: (hib/WOL) Allein auf Grund strafbarer Äußerungen eines in herausragender Position tätigen Mitglieds darf ein Verein als solcher nicht abgewertet werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7775) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7557). Dies werde dadurch bestätigt, dass sich sowohl das Präsidium als auch die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen (BdV) eindeutig von den Äußerungen des Thüringer Vorsitzenden des BdV, Dr. Paul Latussek, distanziert und seinen Ausschluss aus dem Präsidium des BdV beschlossen hätten. Auch sei dem Thüringer Landesverband der Vertriebenen empfohlen worden, ebenfalls Konsequenzen zu ziehen. Latussek war laut Regierung bis zu diesem Zeitpunkt Mitglied des Bundesvorstands des Bundes der Vertriebenen, Dozent der Technischen Universität Ilmenau und Mitglied des Bundesvertriebenenbeirates des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Nach PDS-Angaben hat Latussek am 9. November 2001 in einer Rede vor Delgierten von "Lügen über Katyn, Jedwabne und die Aussagen über die Opfer in Auschwitz" gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen ihn. Zur Frage nach Konsequenzen erklärt die Regierung, Latussek sei nach den Äußerungen aus dem Vertriebenenbeirat beim Bundesministerium des Innern ausgeschieden. Im Übrigen sei sie für die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Latussek in seiner Eigenschaft als Dozent der TU Ilmenau nicht zuständig.