Rentenerhöhung für medizinisches Personal der ehemaligen DDR sicherstellen
Berlin: (hib/RAB) Für das ehemalige medizinische Personal der DDR soll eine Rentensteigerung von 1,5 Prozent sichergestellt werden. Damit sollen Personen, die nach dem 1. Januar 1997 in Rente gegangen sind, mit den anderen Ruheständlern gleichgestellt werden, heißt es in einem Antrag der FDP ( 15/842). Zur Begründung wird erläutert, häufig sei es dieser Personengruppe nicht möglich gewesen, der damaligen freiwilligen Zusatzrentenversicherung beizutreten. Trotzdem werde im Rentenüberleitungsgesetz denjenigen, die nach dem 1. Januar 1997 in Rente gingen, die eigentlich für die Rentenberechnung vorgesehene Steigerung vorenthalten. Der mittlere medizinische Dienst der DDR habe in der Regel ein vergleichsweise geringeres Einkommen gehabt, obwohl die Tätigkeit verantwortungsvoll und mit erheblichen Belastungen verbunden gewesen sei, so die Fraktion.