Experten sehen in Altschulden wichtiges Hindernis für Stadtumbau Ost
Berlin: (hib/POT) Damit die Ziele des Programms "Stadtumbau Ost" zügig erreicht werden können, muss die Liquidität von Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland dringend gesichert und verbessert werden. Darin waren sich die Teilnehmer beim Expertengespräch zum Thema "Stadtumbau Ost" am Mittwochmittag im Verkehrsausschuss einig. Anlass für das Gespräch waren Anträge von CDU/CSU ( 15/352) und FDP ( 15/750). Die Koalitionsfraktionen kündigten in den Ausschussberatungen an, in Kürze einen eigenen Antrag zum Stadtumbau Ost vorzulegen.
Lutz Freitag vom Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Stadtumbau Ost eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen des Aufbaus Ost insgesamt sei. Freitag betonte, dass aufgrund des stetig zunehmenden Wohnungsleerstandes in den neuen Ländern die Mittel für den Abriss von Wohnraum in den nächsten Jahren schneller zur Verfügung gestellt werden müssten. Darüber hinaus mahnte er - wie die übrigen eingeladenen Sachverständigen - eine Verbesserung bei der Altschuldenhilferegelung an. Gegenwärtig sei die Möglichkeit, die Härtefallregelung nach dem Altschuldenhilfegesetz in Anspruch zu nehmen, auf die Wohnungsunternehmen beschränkt, die mehr als 15 Prozent Leerstand aufwiesen. Zwar begrüße der GdW, dass die Regierung die für die Übernahme von Altschulden auf Wohnungen vorgesehenen Mittel um 300 Millionen Euro erhöht habe. Dies reiche jedoch nicht aus, sondern müsse auf alle Wohnungsunternehmen und Wohnungen, die laut Stadtentwicklungsplänen für den Abriss vorgesehen sind, ausgedehnt werden. Die Regierungsvertreter der Länder Brandenburg, Gerhard Steintjes, und Sachsen, Albrecht Buttolo, wiesen auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative aller ostdeutschen Länder hin, in der unter anderem eine befristete Grunderwerbssteuerfreistellung für Fusionen von Wohnungsunternehmen gefordert wird.
Umstritten blieb bei der Expertengespräch die Notwendigkeit eines Sonderkündigungsrechtes gegenüber Mietern bei Abrissmaßnahmen im Rahmen des Programms "Stadtumbau Ost", wie es in den Anträgen von Union und Liberalen gefordert wird. Während dies von Karl Gröger vom Deutschen Städtetag und von der Chemnitzer Bürgermeisterin Petra Wesseler unterstützt wurde, lehnte Franz-Georg Rips vom Deutschen Mieterbund eine solche Sonderregelung mit Nachdruck ab. Schon jetzt ermögliche das Bürgerliche Gesetzbuch bei berechtigten Interessen eine Kündigung der Mieter. Dies sei auch von der Rechtsprechung bestätigt worden. Darüber hinaus warnte er davor, dass die mit einem Sonderkündigungsrecht geschaffenen Tatbestände zu neuen Streitfällen führen würden. Auch der GdW sprach sich nicht für ein Sonderkündigungsrecht aus, sondern regte vielmehr eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch an, wonach das berechtigte Interesse für Kündigungen insbesondere auch für Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus Ost gelte. Thomas Ungethüm vom Landesverband sächsischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer bemängelte, die Regelungen des Stadtumbauprogramms seien zu stark auf große Wohnungsunternehmen zugeschnitten und vernachlässigten die Bedürfnisse der privaten Immobilienbesitzer. Dies sei vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte der 1,4 Millionen leerstehenden Wohnungen Privatbesitzern gehörten, nicht hinnehmbar.