Mehrheitsentscheidungen sollen Handlungsfähigkeit der EU langfristig sichern
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hält die in der Verfassung der Europäischen Union geschaffene Ausweitung der Mehrheitsentscheidung für ein Mittel, die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU langfristig sicherzustellen, heißt es in der Antwort ( 15/1452) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1390). In den Beratungen des Konvents habe man sich dafür eingesetzt, die Einstimmigkeit bei der Asyl- und Flüchtlingspolitik nur unter besonderen Voraussetzungen aufzugeben. Ein Übergang zu EU-Ratsentscheidungen mit qualifizierter Mehrheit sei aber im Übrigen bereits durch den Vertrag von Nizza angelegt. Danach gelte das Mitentscheidungsverfahren und damit die qualifizierte Mehrheit bei Ratsentscheidungen, sobald die gemeinsamen Regeln und wesentlichen Grundsätze für die Asylpolitik und vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus Drittländern festgelegt seien. In der Frage der Fluchtgründe bezieht die Bundesregierung dabei die Position "aller anderen EU-Staaten", wonach auch die nichtstaatliche Verfolgung von Menschen aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen zur Flüchtlingsanerkennung führen muss. In der Antwort wird weiter dargelegt, bei der Einwanderungspolitik bleibe die Regelung des Umfangs zum Arbeitsmarktzugang den Mitgliedstaaten vorbehalten. Informiert wird auch über den Stand zur Vorbereitung zur Einbettung biometrischer Daten in Reisedokumente, zum Konzept einer operativen EU-Gemeinschaftsstruktur (Grenzschutzagentur) für die Zusammenarbeit beim Schutz der Außengrenzen und zur Integration von Drittstaatsangehörigen. Diese sei eine "originäre" Angelegenheit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, schließe aber eine Zusammenarbeit auf EU-Ebene nicht aus, sagt die Bundesregierung.