Ländervorschläge zur Investmentmodernisierung teilweise übernommen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Anregungen des Bundesrates zur Änderung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen ( 15/1553) teilweise übernommen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 15/1671) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf hervor. Der Bundesrat hatte erklärt, er unterstütze das Ziel des Gesetzes, die Wettbewerbsbedingungen des Investmentstandortes Deutschland zu verbessern. Mit der Anpassung der Besteuerungsregeln für ausländische Investmentvermögen an das EU-Recht seien jedoch erhebliche Steuerausfälle verbunden. Die Länderkammer sieht daher die "dringende Notwendigkeit" für Kompensationen, etwa im Rahmen des Subventionsabbaus. Dem Vorschlag des Bundesrates, für börsengehandelte Investmentfonds nur ein Verkaufsprospekt zu erstellen, stimmt die Regierung zu. Für öffentlich angebotene Wertpapiere, für die eine Zulassung zum amtlichen Markt an einer inländischen Börse beantragt wird, ist nur ein Verkaufsprospekt erforderlich. Dagegen müssen in Deutschland aufgelegte börsengehandelte Investmentfonds einen Verkaufsprospekt sowie außerdem einen zusätzlichen Verkaufsprospekt nach Börsenrecht erstellen. Diese Doppelbelastung für Anbieter börsennotierter Fondsanteile soll beseitigt werden, so die Regierung in ihrer Gegenäußerung.
Abgelehnt hat sie dagegen die Forderung des Bundesrates, die Verjährungsvorschriften bei der Prospekthaftung an die allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzupassen. Sie verweist dabei auf das Gesetzgebungsverfahren zum vierten Finanzmarktförderungsgesetz, als sich die betroffenen Wirtschaftsverbände einhellig gegen eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist ausgesprochen und dies mit Nachteilen für den Finanzplatz Deutschland begründet hätten. Der Bundesrat hatte ausgeführt, die Gründe, die Verjährungsvorschriften des BGB auf Ansprüche aus Prospekthaftung zu erweitern, bestünden nach wie vor. Weiteren Bitten des Bundesrates, Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen, will die Regierung nach eigenen Angaben nachkommen. Sie macht auch deutlich, dass es aufgrund der gebotenen Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Fonds im Investmentsteuergesetz zu Steuermindereinnahmen kommt. Die Länder werden aufgefordert, sich konstruktiv daran zu beteiligen, die Situation der öffentlichen Haushalte zu verbessern. Im Übrigen werde die Regierung auf der Basis der von Länderseite vorgelegten Empfehlungen zum weiteren Abbau von Subventionen Vorschläge für die weitere Verringerung von Steuervergünstigungen und Finanzhilfen unterbreiten, heißt es.