Juniorprofessur soll ab 2010 im Regelfall Einstellungsvoraussetzung sein
Berlin: (hib/BES) Die so genannte Juniorprofessur soll ab 2010 im Regelfall die Voraussetzung zum Zugang für eine Universitätsprofessur sein. Bis dahin wird der bisherige Qualifikationsweg über die Habilitation neben der 2002 eingeführten Juniorprofessur ohne Habilitation gelten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1775) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1628). In der Begründung für die Neuregelung beruft sich die Bundesregierung auf die Feststellung des Wissenschaftsrates, dass das Habilitationsverfahren den Zielen der Dienstrechtsreform nicht dienlich sei. Die Habilitation als Prüfungsverfahren steht nach Ansicht der Regierung vor allem der gewollten größeren Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses entgegen. Die Neuregelung ermögliche nämlich, dass junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen bereits mit Anfang 30 und nicht erst nach Eintritt in das fünfte Lebensjahrzehnt selbstständig und unabhängig lehren und forschen können. Bisher sei die Juniorprofessur in den Ländern Berlin, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz eingeführt worden. Neben der Juniorprofessur sieht das neue Hochschulrahmengesetz auch alternative Wege zu einer Universitätsprofessur vor, darunter eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland.