hib-Meldung
110/2005
Datum: 18.04.2005
heute im Bundestag - 18.04.2005
Strafandrohung gegenüber Spam-Versendern stößt auf geteiltes Echo
15/4835) und ein Antrag der CDU/CSU, Spam
effektiv zu bekämpfen (
15/2655). Zu Marketingzwecken werden immer
größere Mengen an elektronischer Post ("Spam") ohne
Zustimmung des Empfängers, unter Verschleierung des Absenders
und des gewerblichen Hintergrunds versendet. Die Bearbeitung dieser
Nachrichten führt nach Darstellung der Koalition bei
Unternehmen zu hohen Produktivitätsverlusten und bei privaten
Haushalten zu erhöhten Einwahlkosten. Trotz technischer
Mittel, die Spam-Flut einzudämmen, blieben genügend
Anreize, sodass der Gesetzgeber gefordert sei, eine
störungsfreie Nutzung sicherzustellen. So soll es künftig
verboten werden, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail die
wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu
verheimlichen. Der kommerzielle Charakter einer Nachricht soll sich
schon in der Betreffzeile offenbaren. Bei einem Verstoß soll
eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro drohen. Die Union spricht
sich in ihrem Antrag für eine zentrale Melde- und
Beschwerdestelle ein, damit gegen Spam-Attacken gebündelt
vorgegangen werden kann. Auch sollte die Bußgeldpflicht auf
die Mailempfänger ausgedehnt werden, was allerdings selbst die
Verbraucherzentrale ablehnte. Wie der die DHIK, so vertrat auch der
Verband Eco (Electronic Commerce Forum - Verband der deutschen
Internetwirtschaft) die Auffassung, dass mit dem
Ordnungswidrigkeitenrecht das Problem nicht in den Griff zu
bekommen sei. Nur 1,5 bis 2,5 Prozent der weltweit versendeten
Spams kämen aus Deutschland. Ein nationales Bündnis der
Wirtschaft und der Verbände wäre hier effektiver als eine
Behörde. Die Ordnungsbehörden wären in den meisten
Fällen nicht in der Lage, den Versender zu ermitteln oder ein
verhängtes Bußgeld zu vollstrecken. Dagegen sprach sich
der Internetprovider T-Online für das
Ordnungswidrigkeitenrecht aus. Das Verbot müsse jedoch auf
jene Fälle begrenzt werden, bei denen eine eindeutige Absicht
zur Verheimlichung oder Verschleierung vorliegt, weil sonst auch
solche Versender kriminalisiert werden könnten, die aus reiner
Unkenntnis die Kopf- und Betreffzeile ihrer E-Mails nicht
aussagekräftig genug formulieren. Auch der Vertreter von AOL
Deutschland nannte die Identitätsverschleierung eine Straftat,
die geahndet werden sollte. Der Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom)
empfahl, kriminelle Formen wie das so genannte Phishing ("Password
Fishing") unter Strafe zu stellen. Dadurch werde versucht, die
Empfänger dazu zu verleiten, ihre Zugangsdaten (Kontonummer,
Passwort) für sicherheitsrelevante Anwendungen wie
Online-Banking oder Online-Shops preiszugeben. Hier sei die
Einführung einer nationalen Strafvorschrift sinnvoll. Dagegen
wandte sich Bitkom gegen ein "isoliertes Abstellen auf die
Betreffzeile", weil etwa der Satz "Der Frühling ist da!" in
der Betreffzeile eines Modeversandhauses, das seine
Frühjahrsangebote vorstellen will, die kommerziellen Absichten
nicht ohne Weiteres kundtut. Es könne nicht Sinn einer
Anti-Spam-Gesetzgebung sein, einen völlig gebräuchlichen
Slogan zu verbieten. Rechtsanwalt Niko Härting behauptete, mit
dem Gesetzentwurf würden allen Werbetreibenden identische
Pflichten zur Kennzeichnung ihrer Werbung auferlegt. Dabei werde
nicht zwischen zulässiger und unzulässiger Werbung
unterschieden. Da es um den Schutz der
Telekommunikationsinfrastruktur gehe, die durch Spams missbraucht
werde, sei es nahe liegend, die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post damit zu betrauen. Im Übrigen riet
Härting dazu, an bestehende Regelungen im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb anzuknüpfen und nicht im Strafrecht eine
weitere Regelung zu schaffen, die dazu keinen Bezug hat.
Berlin: (hib/VOM) Das Vorhaben von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen, die Versender so genannter Spam-Mails durch
Bußgeldandrohungen abzuschrecken, ist am Montagnachmittag im
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit auf unterschiedliches Echo
gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung sprach
sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gegen
Bußgeld- und Straftatbestände aus. Diejenigen, die man
erreichen wolle, werde man ohne Identifikationsmöglichkeiten
nicht erreichen. Dagegen sprach sich der Verbraucherzentrale
Bundesverband für einen Straftatbestand aus, der auch verfolgt
werden müsse. Jegliche Form unverlangter Kommunikation in
kommerzieller Absicht sollte mit einem Bußgeld abgestraft
werden können. Grundlage für die Anhörung war der
Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des
Teledienstegesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_110/01