hib-Meldung
148/2005
Datum: 01.06.2005
heute im Bundestag - 01.06.2005
Neufassung der Umweltstatistik soll die Wirtschaft entlasten
15/5538). In der Begründung heißt
es, das UStatG von 1994 bilde eine der wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen zur Erhebung von Daten für die Umweltpolitik. Es
habe sich als wichtige Informationsquelle für eine
aussagefähige Umweltberichterstattung und zur Erfüllung
von nationalen und internationalen Berichtspflichten bewährt.
Dennoch bedürfe es aufgrund der wachsenden Bedeutung der
Umweltpolitik und der fortgeschriebenen Rechtsetzung auf EU-Ebene
einer Ergänzung und Weiterentwicklung. Die Harmonisierung von
Datenanforderungen der amtlichen Statistik mit den Anforderungen im
Rahmen nationaler, europäischer und internationaler
Berichtspflichten sei deshalb unumgänglich. Die Vermeidung von
Doppelerhebungen durch Reduktion und Straffung führe dabei zu
nennenswerten Entlastungen. Neu ist die Aufnahme von zwei Themen
aus "Natur und Landschaft", die im UStatG bislang nicht
berücksichtigt wurden. Die Aufnahme begründe aber keine
neuen Erhebungsverpflichtungen, sondern schreibe lediglich
bestehende Berichtspflichten oder die Weiterleitung bereits
vorhandener Daten gesetzlich fest. Das neu konzipierte Gesetz
berücksichtige zudem die Ermittlung von
Beschäftigtenzahlen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die
inhaltliche Ausweitung in diesem Bereich sehe einen wichtigen
Erkenntnisgewinn, ohne dabei Auskunftgebende zusätzlich
wesentlich zu belasten, heißt es. Ein weiteres Ziel sei eine
möglichst vollständige Darstellung der Investitionen in
und laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz sowie der
Waren, Bau- und Dienstleistungen, insbesondere bei der Erfassung
von Investitionen für den integrierten Umweltschutz. Mit der
Neufassung würden die Ziele einer Straffung von
Datenerhebungen ebenso erreicht wie deren Qualifizierung. So sei
auf Erhebungen zur Trinkwasserbeschaffenheit nach der bisher
geltenden Fassung verzichtet worden.
Berlin: (hib/WOL) Mit der Neufassung des Umweltstatistikgesetzes
(UStatG) wird besonders die Wirtschaft bei Datenerhebungen durch
Reduktion und Fokussierung auf politisch unabweisbare Informationen
grundsätzlich entlastet. Dies erklärt die Bundesregierung
in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_148/07