Koalition verlangt Verbot der Industriefischerei angesichts Beständeschwund
Berlin: (hib/SAS) Für ein Verbot oder eine kurzfristige Einschränkung der Industriefischerei treten die Koalitionsfraktionen in einem Antrag ( 15/5587) angesichts der sich weltweit in einem schlechten Zustand befindenden Fischbestände ein. In einem elf Punkte starken Forderungskatalog verlangen sie von der Bundesregierung, dass diese sich in der EU für die Einrichtung von Schutzzonen und die Ausweitung von Schonzeiten zur Verbesserung der Reproduktionsbedingungen der Fischbestände einsetzt. Aus ihrer Sicht muss die traditionell "flächendeckende" Fischerei zugunsten einer räumlichen und zeitlichen Aufteilung in Nutzungs- und Schutzräume ersetzt werden. Auch seien die See- und Fangtage zu begrenzen, um den Fischereidruck auf besonders bedrohte Bestände kurzfristig zu verringern. Nach Ansicht der Koalition müsse gerade Deutschland an einer nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten Fischbestände gelegen sein, da es zu rund 80 Prozent von importierten Fischereierzeugnissen abhängig sei. Die negativen Bestandsentwicklungen in bestimmten Fischereien seien zum einen auf zu geringe Auswahl der Fanggeräte zurückzuführen. Häufig würden Jungfische, im Wasser lebende Säugetiere, Seevögel oder Wirbellose mit gefangen und wieder ins Meer zurückgeworfen. Gerade bei der Baumkurrenfischerei komme es zu einem hohen Beifanganteil. Dieser wieder ins Meer zurückgeworfene Fisch sei in der Regel tot oder zumindest nicht überlebensfähig. Die Regierung soll deshalb bei der EU dafür eintreten, dass in ökologisch besonders sensiblen Gebieten der Einsatz besonders beifangträchtiger Fanggeräte gänzlich verboten wird. Eine weitere Forderung betrifft das Selektiergitter, das Fluchtfenster und die Mindestmaschenöffnung beim Fischen, mit der der Beifang von jungen Fischen, marinen Säugetieren und Meeresvögeln verhindert werden könne.
Als eine weitere Ursache für den Rückgang von Fischbeständen machen die Koalitionsfraktionen die illegale Fischerei verbunden mit Schwarzanlandungen aus. Da die Kontrollen in einigen Mitgliedsstaaten unzureichend seien, werde häufig über die zugelassene Fangquote hinaus gefischt. Durch die Entnahme von Fischen über die festgelegte Quote hinaus werde aber der betroffene Bestand geschädigt. Außerdem führten Schwarzanlandungen dazu, dass die Einkommen der Fischer zurückgehen, weil der illegal gefangene Fisch weit unter Marktpreis angeboten werden müsse. Die Bundesregierung soll sich in der EU deshalb dafür stark machen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Bestandserhaltung der Fische von allen Mitgliedsstaaten intensiv kontrolliert werden, da solche Regelungen leicht umgangen werden können. Dazu sei etwa der Einsatz von Satellitenortung vorstellbar.