Besteuerungslücke bei Kapitalgesellschaften schließen
Berlin: (hib/VOM) Unter der Überschrift "Repatriierung deutschen Gewinnsubstrats" weist die Bundesregierung darauf hin, dass in deutschen Kapitalgesellschaften im vergangenen Jahr 50 Milliarden Euro an Erträgen mehr erwirtschaftet als versteuert worden sind. Diese Besteuerungslücke werde vor allem wegen des Tarifgefälles bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten verursacht, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung ( 15/5601) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf "zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen" ( 15/5554). In Deutschland erwirtschaftete Gewinne würden mit Hilfe von Steuergestaltungen ins Ausland gebracht und dort zu niedrigeren Sätzen als in Deutschland versteuert. Die Regierung hält es für unangemessen, bei der geplanten Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 19 Prozent die Niedrigsteuergrenze für die Hinzurechnungsbesteuerung bei 25 Prozent zu belassen. Die Hinzurechnungsbesteuerung habe den Zweck, heißt es, für eine angemessene Vorbelastung passiver Einkünfte in Gesellschaften sorgen. An ihrer Absicht, die Mindestbesteuerung zu verschärfen, hält die Regierung ebenfalls fest. Zusammenfassend macht sie Regierung klar, dass derzeit kein Spielraum für Nettoentlastungen vorhanden sei. Reformansätze, die zusätzlich zur Steuerreform des Jahres 2000 noch erhebliche Mindereinnahmen hervorrufen würden, seien "von vornherein nicht diskutabel".