Im Bundestag notiert: Doppelförderung schweizerischer Landwirte
Berlin: (hib/JAD) Eine Doppelförderung schweizerischer Landwirte durch den Ankauf neuer Flächen in Baden-Württemberg sei ausgeschlossen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5508). Schweizer Landwirte könnten zwar nicht von der Zuteilung von Zahlungsansprüchen gegenüber der Europäischen Union für die von ihnen bewirtschafteten Flächen ausgeschlossen werden, sofern sie die entsprechenden Anträge stellen. Zu einer Doppelförderung könne es jedoch nur in Fällen "angestammter Flächen" kommen, die mindestens seit dem 1. Mai 1984 von in der Schweiz wohnenden Landwirten bewirtschaftet werden.