Kein gesetzlicher Handlungsbedarf für die öffentliche Weiterbildungsberatung
Berlin: (hib/JAD) Das Testergebnis der Stiftung Warentest, die seit Juli 2002 öffentliche Weiterbildungsberatungen getestet und mit "ausreichend" bewertet hat, führt nicht zu gesetzlichem Handlungsbedarf. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5894) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5763). Die Testergebnisse der Stiftung Warentest hätten gezeigt, dass alle untersuchten Beratungsstellen Stärken und Schwächen aufwiesen, so die Interpretation der Regierung. Das lediglich ausreichende Abschneiden der ausgewählten Arbeitsagenturen sei damit zu erklären, dass Testkunden der Stiftung Warentest, die Beratung gewünscht haben, nicht arbeitslos gemeldet gewesen seien und sich auch nicht arbeitslos melden wollten. Die Bundesagentur für Arbeit konzentriere ihren Mitteleinsatz angesichts der schwierigen Finanz- und Arbeitsmarktsituation stärker auf unmittelbar zu einer Beschäftigung führende Förder- und Beratungsdienstleistungen. Es sei geschäftspolitisches Ziel der Bundesagentur für Arbeit, die Beratungsqualität spürbar zu verbessern. Im Zusammenhang mit der angestoßenen Umgestaltung der Agenturen für Arbeit zu modernen Kundenzentren werde künftig der individuellen Beratung der Kunden mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Das werde auch zu einer qualitativen Verbesserung führen, erwartet die Regierung.