Anlagenbetreiber haben Zuteilungsbescheide für den Emissionshandel erhalten
Berlin: (hib/VOM) In Deutschland haben alle vom Emissionshandel innerhalb der Europäischen Union erfassten Anlagenbetreiber ihre Zuteilungsbescheide bis zum Ende des vergangenen Jahres erhalten. Im europäischen Vergleich habe die Bundesregierung damit zu einem frühen Zeitpunkt zur Planungssicherheit der Anlagenbetreiber beigetragen, heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/5911) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung des Emissionshandels ( 15/4461). Dagegen habe in einigen EU-Staaten das Zuteilungsverfahren erst in der ersten Hälfte dieses Jahres abgeschlossen werden können. In einigen Fällen sei bis Ende Mai sogar noch gar keine Zuteilung vorgenommen worden. Die Union hatte in ihrer Anfrage von Verzögerungen bei der Zuteilung von Emissionsberechtigungen um mehrere Wochen gesprochen.
Wie die Regierung erklärt, konnten die Antragsteller ihre Anträge nachträglich erläutern, damit nicht unklare Anträge abgelehnt werden müssen. Auch dies habe zur Verlängerung der behördlichen Entscheidungszeit beigetragen. Das Antragsverfahren sei das erste rein elektronische Verfahren dieser Art und dieses Umfangs in Deutschland gewesen. Die dafür entwickelte Software habe sich "im Wesentlichen" bewährt. Da bei diesem neuen und anspruchsvollen Verfahren mit individuellen Problemen auf der Anwenderseite gerechnet worden sei, habe die deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die Antragsteller umfangreich unterstützt, teilt die Regierung mit. Fragen im Zusammenhang mit der Installation der Software hätten sich oft auf Probleme der beim Anwender vorhandenen Hard- und sonstigen Software zurückführen lassen. Vor allem ältere Windows-Betriebssysteme und die gleichzeitige Installation verschiedener Java-Versionen hätten Probleme bereitet. Über die genannten Schwierigkeiten hinaus sind der Regierung nach eigener Aussage keine weiteren Erkenntnisse über Mängel der Erfassungssoftware bekannt. Insgesamt seien bei der Emissionshandelsstelle 2.060 gültige Zuteilungsanträge eingegangen. In Deutschland nähmen 1.849 Anlagen aus der Energiewirtschaft, der emissionsintensiven Industrie und wenige große Anlagen im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistung in der ersten Periode von 2005 bis 2007 am Emissionshandel teil. Die übrigen der 2.060 eingegangenen Zuteilungsanträge stammten meist von Unternehmen, die mit ihrem Antrag einen ablehnenden Bescheid erreichen wollten, um eine Emissionshandelspflicht auszuschließen, schreibt die Regierung.