Anhörung zur Fristverlängerung bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales will zur geplanten Verlängerung einiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente über das Jahr 2005 hinaus den Rat von Sachverständigen einholen. Dazu findet am Montag, dem 12. Dezember, eine öffentliche Anhörung statt. Gegenstand ist der von CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze ( 16/109). Unter anderem ist vorgesehen, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre bis Ende 2007 und den Existenzgründungszuschuss für die Ich-AGs bis Mitte 2006 um ein halbes Jahr zu verlängern. Bis Ende 2007 soll es noch die Möglichkeit für über 58-jährige Arbeitnehmer geben, Arbeitslosengeld II zu vereinfachten Bedingungen zu beziehen. Die Möglichkeit, die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer zu fördern, soll bis Ende des nächsten Jahres verlängert werden. Geladen sind elf Sachverständige, darunter die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesärztekammer, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Marburger Bund. Neben der Verlängerung befristeter Regelungen geht es auch um Meldefristen bei Arbeitslosigkeit, um die Personal-Service-Agenturen und um die Anerkennung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 15 Uhr dauern.