Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Berlin: (hib/ JOH) Angesichts des ersten bestätigten
Vogelgrippefalls in Deutschland werden unverzüglich alle
notwendigen Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der
Tierseuche zu verhindern. Das erklärte der Vertreter des
Verbraucherschutzministeriums am Mittwochvormittag im
Fachausschuss. Nach dem Auffinden zweier mit dem H5N1-Virus
infizierter Schwäne auf der Ostseeinsel Rügen ziehe
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer die verordnete
Stallpflicht für Geflügel bundesweit auf Freitag vor. Auf
Rügen und in ganz Mecklenburg-Vorpommern gelte die
Stallpflicht ab sofort. Zudem sollen Schwäne und andere
Wildvögel stärker beobachtet und auf den
Vogelgrippe-Erreger hin untersucht werden. Müller
erklärte weiter, in einem Umkreis von drei Kilometern vom
Fundort der Schwäne werde eine Schutzzone eingerichtet. Dort
würden alle Geflügelbetriebe durch Veterinäre
identifiziert, die lebenden Tiere und Geflügelerzeugnisse
kontrolliert sowie die Ställe desinfiziert. Die Regierung
betonte, dass es jetzt wichtig sei, nicht in Panik zu verfallen, da
es sich beim Vogelgrippe-Virus in erster Linie um eine Tierseuche
handle, die noch nicht von Mensch zu Mensch übertragen werde.
Von den Abgeordneten befragt, ob Bund und Länder bei der
Krisenbewältigung auch tatsächlich wirkungsvoll und
koordiniert zusammenarbeiteten, sagte er, es gebe "keinerlei
Anzeichen dafür", dass die in einheitlichen Notfallplänen
festgelegten Maßnahmen nicht erfolgen. Die Landesregierung
von Mecklenburg-Vorpommern habe alle notwendigen Schritte sofort
eingeleitet, außerdem arbeiteten die Länder
untereinander sowie Bund und Länder "nach einem eingespielten
System" eng zusammen. Heute Nachmittag ab 14 Uhr werde zudem ein
nationaler Krisenstab in Berlin einberufen, an dem die
Verbraucherschutzminister der Länder teilnehmen. Der Vertreter
des Bundesgesundheitsministeriums schloss sich dieser
Einschätzung an. Die Koordination zwischen Bund und
Ländern funktioniere gut. Auch habe die Bundesregierung bei
Arzneimittelfirmen bereits Impfdosen für Risikogruppen
angefordert, die bei einem möglichen Ausbruch einer
Influenza-Pandemie bereitzustellen sind. Bis Ende März sei mit
der Zulassung des Impfstoffes zu rechnen. Der Ministeriumsvertreter
warnte aber ebenfalls vor Hysterie: "Auch nach dem Ausbruch der
Vogelgrippe in Deutschland gibt es kein erhöhtes Risiko
für die Ansteckung beim Menschen". Um besorgte Bürger zu
beruhigen und über Schutzmaßnahmen zu informieren, werde
das Robert-Koch-Institut am heutigen Mittwoch ein
Bürgertelefon einrichten und auf seiner Internetseite
umfassende Informationen anbieten. Der Vorsitzende der
Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Gerry Kley (FDP),
erklärte, dass ein Pandemie-Plan in Vorbereitung sei. So
hätten die Länder bereits Verträge zum Erwerb
antiviraler Arzneimittel abgeschlossen. Der Bund arbeite an einer
einheitlichen Impfstrategie. Eine Arbeitsgemeinschaft von Bund und
Ländern sowie Unterarbeitsgruppen des Robert-Koch-Instituts
stünden in ständigem Austausch. "Die Möglichkeit,
dass eine Pandemie ausbricht, ist aber noch genauso hoch wie vor 20
Jahren", sagte Kley. "Die Gefahrensituation für den Menschen
hat sich durch die aktuellen Funde nicht verändert." Robert
Madelin, der Generaldirektor für Gesundheit und
Verbraucherschutz der European Food Safety Authority, fügte
hinzu, dass man auch auf europäischer Ebene über
weitergehende Maßnahmen berate, sprach sich jedoch gegen ein
EU-weites Import- und Exportverbot für Tiere zur
Bekämpfung der Vogelseuche aus. Das Schließen der
Grenzen sei wenig effektiv, so Madelin, schließlich
könne auch ein "Dichtmachen der Länder" angesichts der
weltweiten Reise- und Handelsverbindungen den Ausbruch von
Tierseuchen und Influenza-Pandemien nicht verhindern. Warum das so
ist, erklärte der Vertreter des Bayrischen Staatsministeriums
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: "Ganz
große Sorgen machen uns die illegalen Importe aus
Ländern, in denen die Vogelgrippe bereits amtlich festgestellt
worden ist". Gerade durch den Reiseverkehr würden
Geflügelerzeugnisse aus Risikoländern in die EU
eingeführt. Eine hundertprozentige Kontrolle dieser Importe
sei nicht möglich. "Zoll, Polizei und
Veterinärbehörden können an Flughäfen lediglich
Stichprobenkontrollen durchführen", sagte er. Die
Bestände müsse man daher durch Frühwarnsysteme, eine
verstärkte Wildvogel-Beobachtung und eine saisonale
Stallpflicht schützen.