Deutsche Post bei der Umsatzsteuer nicht bevorzugen
Berlin: (hib/VOM) Gegen eine Vorzugsbehandlung der Deutschen Post AG bei der Umsatzsteuer spricht sich die FDP in einem Antrag ( 16/676) aus. Die Fraktion erinnert daran, dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium die Auffassung vertreten habe, die Deutsche Post AG sei wegen zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für andere Anbieter bei so genannten Universaldienstleistungen wie der Beförderung von Briefen und Paketen nicht von der Umsatzsteuer befreit. Die frühere Bundesregierung habe sich jedoch im Vorfeld des Börsengangs des Unternehmens über diese Auffassung hinweg gesetzt und angeordnet, dass die Deutsche Post AG auch für ihre Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sei. Eine Überprüfung der fraglichen Vorschrift des Umsatzsteuergesetzes (Paragraf 4 Nr. 11b) habe ergeben, so die FDP, das sich die Auffassung des Bundesfinanzministerium weder mit dem Sinn und Zweck des Postgesetzes noch mit dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität im Umsatzsteuerrecht vereinbaren lässt. Auch mit dem EU-Recht sei die Umsatzsteuerbefreiung nicht vereinbar. Die Abgeordneten fordern daher die Bundesregierung auf, die Weisung des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2000 zurückzunehmen, um dem Land damit zu ermöglichen, die betreffende Vorschrift wie ursprünglich geplant auslegen zu können und dadurch den Wettbewerb bei den Universaldienstleistungen zu eröffnen.