Den Jugendstrafvollzug auf eine verfassungsfeste Grundlage stellen
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll nach Ansicht der FDP aufgefordert werden, den Jugendstrafvollzug auf eine verfassungsfeste Grundlage zu stellen. In einem Antrag ( 16/851) fordern die Liberalen dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf. Mit den Ländern sei in Verhandlungen über die inhaltliche Konzeption eines Jugendstrafvollzugsgesetzes zu treten. Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, der Vollzug der Jugendstrafe werde heute durch bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften geregelt. Diese seien den Vorschriften zum Strafvollzug weitgehend nachgebildet und hätten nicht die gleiche verfassungsrechtliche Qualität wie ein Gesetz. Die Anwendung von Strafvollzugsrecht für Erwachsenen auf Jugendliche und Heranwachsende werde dem Erziehungsgedanken nicht gerecht. Ziel müsse es sein, die Aufgaben des Jugendstrafvollzugs und das Vollzugsziel - eine auf ein Leben ohne Straftaten gerichtete Förderung der Persönlichkeitsentwicklung - zu benennen.
Die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Ländern über eine Jugendstrafvollzugsgesetz seien in vergangenen Jahrzehnten stets an unterschiedlichen Auffassungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie durch finanzielle Zwänge der zuständigen Länder gescheitert. Nach Ansicht der FDP darf bei Jugendlichen nicht aus rein fiskalischen Erwägungen die Mindeststandards der Haftbedingungen gesenkt werden. Die Abgeordneten weisen unter anderem darauf hin, eines der größten Probleme des derzeitigen Jugendstrafvollzuges seien subkulturelle Strukturen und Gewalt unter den jungen Gefangenen, die die mit Engagement und Mühe durchgeführte Erziehungsarbeit wieder zerstörten. Darüber hinaus sei seit dem Beginn der neunziger Jahre ein deutlicher Anstieg der Kriminalität junger Menschen unter 21 Jahren zu verzeichnen.