Linksfraktion will Kompetenzwirrwarr im Umweltrecht vermeiden
Berlin: (hib/SUK) Für ein einheitliches Umweltrecht und gegen Kompetenzwirrwarr spricht sich die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/927) aus. Das Umweltrecht solle im Grundgesetz unter einem eigenen Kompetenztitel "Recht der Umwelt" innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung zusammengefasst werden. Die Rahmengesetzgebung für den Naturschutz, die Landschaftspflege, den Wasserhaushalt und die Raumordnung solle in die konkurrierende Gesetzgebung ohne Erforderlichkeitsklausel überführt werden, zudem will die Linksfraktion, dass die Erforderlichkeitsklausel sowohl für die Luftreinhaltung und den Lärmschutz als auch für die Abfallwirtschaft aufgehoben wird.
Nach dem Willen der Fraktion soll kein generelles Abweichungsrecht der Länder im Umweltrecht vorgesehen sein, vielmehr dürfe es Abweichungsrechte nur in "klar definierten, einzeln aufgezählten Bereichen" geben. Auf dieser Grundlage, so heißt es im Antrag weiter, solle die Bundesregierung spätestens 2008 einen Entwurf eines Umweltgesetzbuches vorlegen, in dem das Umweltrecht zusammengefasst werde.
Die geplante Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sei nach dem Urteil des Sachverständigenrats für Umweltfragen unsystematisch, lückenhaft und extrem konfliktanfällig und habe eine Zersplitterung des Umweltrechts zur Folge, heißt es zur Begründung. Würden die Kompetenzen so verteilt wie geplant, bliebe der Umweltschutz in Deutschland "über Jahre hinweg gelähmt".